Wanderbescheinigung 2024

Im Bundesland Oberösterreich ist im Bienenzuchtgesetz verankert: Jene Imker*innen, die um ein Wanderzeugnis ansuchen bzw. ihre jungen Königinnen auf eine Belegstelle aufführen wollen, müssen bis zum 31.01. des betreffenden Jahres beim OÖ. Landesverband für Bienenzucht den Antrag auf Wanderbescheinigung stellen.

Seit dem Jahr 2005 hat der OÖ. Landesverband mit den dafür zuständigen Stellen ein Rotationssystem eingeführt. Demnach müssen die Imker*innen aus jährlich wechselnden Bezirken bei Beantragung einer Wanderbescheinigung eine Futterkranzprobe (für die Faulbrutuntersuchung) einreichen.

 

Die ausgewählten Bezirke für 2024 sind:

  • Steyr
  • Steyr Land
  • Kirchdorf
  • Vöcklabruck

 

Untersuchungen von Futterkranzproben sind auch erforderlich von:

  • Imker*innen, welche 2022 Faulbrut hatten und saniert wurden.
  • Imker*innen, die im Vorjahr in einem bereits aufgehobenen Faulbrutsperrgebiet standen
  • 20 % Stichproben, welche aus allen eingereichten Anträgen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Mit Anfang Februar werden die Aufforderungen zur Stichproben Untersuchung versandt.
  • Alle nachgereichten Anträge (nach Jänner)  benötigen ebenso eine Futterkranzprobe zur Freigabe des Wanderzeugnisses.

 

Probeneinsendung vorzugsweise im Zuge der Antragstellung der Wanderbescheinigung. Ist die Probenahme im Spätherbst (erst ab Ende September 2023) nicht mehr möglich, können die Proben auch im Frühjahr nachgereicht werden. Bei Nachreichung der Futterkranzproben ist zu beachten, dass die Ausstellung der Wanderbescheinigungen erst nach Erledigung der Faulbrutuntersuchung erfolgen kann.

 

Weiters sind folgende Punkte für die Wanderbescheinigung wichtig:

Für jene Imker*innen aus den angegebenen Bezirken (Steyr, Steyr Land, Kirchdorf und Vöcklabruck), die zusätzlich zur Wanderbescheinigung einen Befund der untersuchten Proben benötigen, kostet dies zusätzlich € 4,- pro Probe. Dies muss extra auf dem Antrag für Wanderbescheinigung vermerkt werden!

 

Vorgangsweise zur Entnahme einer Futterkranzprobe

Siehe Beiblatt – "Anleitung für die Entnahme einer Futterkranzprobe"

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes und hoher Entsorgungskosten wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro pro Probe verrechnet, sollten die Proben nicht in angegebener Form im Labor einlangen.

 

Antrag Wanderbescheinigung:

  • Bearbeitungsgebühr für die Antragstellung: € 30,-
  • Einreichfrist: 31.01.2024
  • Bei verspäteter Antragstellung nach dem 31.01.2024 wird eine zusätzliche Gebühr von € 30,- berechnet!

 

Antragstellung an:
OÖ Landesverband für Bienenzucht
Pachmayrstraße 57
4040 Linz
office@imkereizentrum.at

 

Antragsformulare für Wanderbescheinigung für 2024:
Antrag Wanderbescheinigung 2024.pdf [118 KB]

Bitte beachten Sie das Begleitschreiben zum Antrag Wanderbescheiniung: Begleitschreiben Wanderbescheinigung 2024.pdf [436 KB]
Anleitung_Entnahme_Futterkranzprobe.pdf [332 KB]

 

Antragsformular für Faulbrut-Vorsorgeuntersuchung: 
Antrag AFB Untersuchung_Formular.pdf [153 KB]
Anleitung_Entnahme_Futterkranzprobe.pdf [332 KB]

 

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