Biene auf blauer Blüte

Lebensmittel-Recht

Honig - Kennzeichnungs-Verordnung

Wichtig zusammenfassende Tipps zur Etikettierung von Honig und Bienenprodukten von Susanne Wimmer (Leitung Labor OÖ. Landesverband für Bienenzucht).

Gerne überprüfen wir auch im Labor des OÖ Landesverbandes für Bienenzucht Ihre Etikette im Zuge einer Honigprüfung Paket 5 kostenlos. Bitte beim Antrag die Etikette beilegen und am Antrag vermerken. 

Kontakt und Infos: 

Labor für Bienengesundheit
OÖ Landesverband für Bienenzucht
Susanne Wimmer

E-Mail: s.wimmer@imkereizentrum.at
Tel.: +43 732 73 20 70 - 11

Honig Etikettierung

„Was drauf steht muss drin sein oder was drin ist muss drauf stehen“

Die Angaben auf der Etikette müssen so gewählt werden, dass sie dem Kunden klar und verständlich jene Informationen über das Lebensmittel bieten, welche der Kunde benötigt, um eine fundierte Wahl treffen zu können.

Neu entwickelte Produkte und die damit verbundene Vereinheitlichung im gesamten EU Raum erfordern kontinuierliche Anpassungen und Änderungen. In der Folge finden Sie die derzeitig gültigen Kennzeichnungselemente zur Honigkennzeichnung.

Kennzeichnungselemente

  1. handelsübliche Sachbezeichnung
  2. Ursprungland
  3. Name und Anschrift des Erzeugers oder sonstigen Ersten, der die Ware in Verkehr bringt
  4. Nettofüllmenge
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum
  6. Loskennzeichnung (wenn erforderlich)
  7. Lagerbedingungen (wenn es das Lebensmittel benötigt)
  8. Nährwertkennzeichnung (für Honig besteht eine Ausnahme)
  9. Bio – Kennzeichnung (nur wenn eine Zertifizierung vorliegt)

Detailinformation

Sichtfeldregelung

  1. Sachbezeichnung und Nettofüllmenge müssen am Etikett in einem Sichtfeld angebracht werden. Ein Sichtfeld ist eine Oberfläche, die von einem einzigen Blickpunkt aus gelesen werden kann.
  2. Mindesthaltbarkeitsdatum und Lagerbedingungen sind wie folgt anzugeben:

    Die Lagerbedingung muss über oder unter der Haltbarkeit angeführt werden und     darf nicht durch Bild- oder Schrift getrennt sein.

Mindestschriftgröße aller verpflichtenden Angaben (Ausnahme Nettofüllmenge) Mindestschriftgröße:

  1. Die verwendete Schrift muss am kleinen „x“ der verwendeten Schriftart gemessen mindestens 1,2 mm Höhe ausmachen.
  2. Erreicht die Gesamtoberfläche des Gebindes auf dem ein Etikett angebracht werden kann max. 80 cm2, so muss die Höhe am kleinen „x“ der verwendeten Schriftart gemessen mindestens 0,9 mm Höhe ausmachen (beim Honigglas wäre dies erst unter dem 125 g Glas).
  3. Die Mindestschriftgröße der Nettofüllmenge bleibt davon unberührt und unterliegt weiterhin der Fertigpackungsverordnung (siehe Nettofüllmenge).

Handelsübliche Sachbezeichnung
„Honig“ – als Sachbezeichnung ist ausreichend, kann aber mit Angaben:

  • zur Herkunft aus Blüten oder Pflanzenteilen, wenn das Erzeugnis vollständig oder überwiegend aus der angegebenen Herkunft ist und die dieser Herkunft entsprechenden organoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Eigenschaften besitzt; (z.B. Blütenhonig, Waldhonig, Lindenhonig, usw.)
  • zur regionale, territoriale oder topographische Herkunft, wenn das Erzeugnis vollständig aus der angegebenen Herkunft ist (z.B. Waldviertler Moorhonig) (Achtung – regionale Angaben ersetzen die Angabe des Ursprungslandes nicht.)
  • zur Herstellungsart oder Angebotsform (Wabenhonig, Cremehonig, usw.)
  • besonderer Qualitätskriterien ergänzt werden.

 

Für Honig, der hauptsächlich aus Honigtau von Pflanzen aus Wäldern (insbesondere von Nadelbäumen) stammt, kann die Bezeichnung „Waldhonig“ synonym zur Bezeichnung „Honigtauhonig“ gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) Honigverordnung1 verwendet werden.

Hinweise auf ein Zeitfenster der Entstehung und Ernte des Honigs, wie zum Beispiel „Frühtracht, Sommertracht oder Frühjahr oder Sommer“ sind zulässig. Diese können auch als Teil der Bezeichnung verwendet werden.

Hinweise zu einer Herkunft, die indirekt eine zusätzliche Information zur botanischen Zusammensetzung geben, wie zum Beispiel „Stadthonig“, „Wiesenhonig“ oder „Almhonig“ sind zulässig.

 

„Backhonig“ - Bei „Backhonig“ ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung auf dem Etikett die Angabe „nur zum Kochen und Backen“ anzuführen.

 

Gemäß den Anforderungen der Honigverordnung ist die Angabe „Bienenhonig“ nicht vorgesehen. Honig stammt per Definition von Bienen der Art Apis mellifera.

Hinweise auf den Erzeuger als Teil der Bezeichnung sind nicht zulässig, wie zum Beispiel „Imkerhonig“.

 

Für Honig, der ausschließlich aus nur einer Imkerei stammt, sind zusätzlich zur Bezeichnung Angaben wie etwa „vom (heimischen) Imker“ bzw. „aus österreichischer Imkerei“ möglich. Am Etikett muss ersichtlich sein, von welchem Imker (Name und Adresse) der Honig gewonnen wurde; erfolgt die Abfüllung nicht vom Imker selbst ist auf diesen Umstand hinzuweisen und der Abfüller anzugeben.

 

Angaben wie „Qualität vom österreichischen Imker“ oder „Qualität aus Österreich“ sind zulässig, sofern der Honig ausschließlich aus Österreich stammt. Bei Verwendung dieser Angaben oder der Bezeichnung „Qualitätshonig“ liegt der Wassergehalt nicht über 18 %.

Ursprungsland

Auf dem Etikett ist das Ursprungsland anzugeben.

  • Österreichischer Honig
  • Honig aus Österreich
Name und Anschrift
Der Name und die Anschrift eines lebensmittelrechtlich Verantwortlichen für das Produkt sind anzugeben. Das ist der Unternehmer, der das Lebensmittel vermarktet, wobei es sich dabei um den Hersteller, den Händler oder den EU-Importeur handeln kann. Die Angaben müssen eindeutig sein und die „postalisch Zustellbarkeit“ muss gewährleistet sein. Name und Anschrift ist eine Einheit. Die Angaben dürfen nicht durch Bild oder Schrift getrennt sein.

Nettofüllmenge

Die Angabe erfolgt in Gramm oder Kilogramm (der Wortlaut Nettofüllmenge muss nicht angeführt werden, es ist ausreichend wenn nur die Gewichtsangabe erfolgt, z.B. „500 g“). Mindestschriftgrößen nach Fertigpackungsverordnung beachten:

  • bis 50 g   Mindesthöhe 2 mm
  • über 50 bis 200 g   Mindesthöhe 3 mm
  • über 200 bis 1000 g   Mindesthöhe 4 mm

Mindesthaltbarkeitsdatum

Für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Mindestens haltbar bis: Tag. Monat. Jahr (z.B.: mindestens haltbar bis: 03.06.21) Diese Form erfordert keine zusätzliche Loskennzeichnung.
  • Mindestens haltbar bis Ende: „Monat und Jahr“ oder „Jahr“ (z.B. mindestens haltbar bis Ende: 06.21 oder 21) Bei dieser Formulierung muss die Loskennzeichnung zusätzlich erfolgen.

Wird das Datum selbst nicht unmittelbar nach der Formulierung „mindestens haltbar bis:“ bzw. „mindestens haltbar bis Ende:“ angegeben, muss nach dieser Formulierung die Stelle genannt werden, an der das Datum angegeben ist (z.B. „mindestens haltbar bis: siehe Glasboden“).

Lagerbedingungen

Sind Lagerbedingungen für die Einhaltung der Haltbarkeit des Produktes von Bedeutung so sind diese anzugeben. Bei Honig werden üblicherweise:

  • „trocken und vor Wärme geschützt lagern“,
  • „vor Licht und Wärme geschützt lagern“ verwendet.

Lagerbedingungen die auf der Etikette angegeben sind müssen auf allen Ebenen des „Inverkehrbringens“ eingehalten werden!

Für Honige mit höherem Wassergehalt empfiehlt es sich, dem Kunden den Hinweis zu geben, dass der Honig nach dem Öffnen im Kühlschrank gelagert werden sollte. Somit wird die Lagerfähigkeit des Honigs erhöht, zudem läuft der Honig nicht vom Brot.

  • „Nach dem Öffnen gekühlt lagern“

Nährwertkennzeichnung

Ab 13.12.2016 ist eine allgemeine Verpflichtung zur Angabe einer Nährwertkennzeichnung in Kraft getreten. Honig ist von dieser Verpflichtung ausgenommen, da er ein unverarbeitetes Erzeugnis ist, das nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse besteht, sowie ein Lebensmittel ist, das handwerklich hergestellt wurde.

Bio-Kennzeichnung
Bei verpackten Lebensmitteln, die mit „Bio“ in der Bezeichnung des Lebensmittels ausgelobt werden, ist das EU-Bio-Logo zu verwenden.

Anforderungen an die Gestaltung:

  • Ausmaße: Höhe: mind. 9 mm, Breite: 13,5 mm; Bei sehr kleinen Verpackungen darf die Höhe auf 6 mm verringert werden. Das Verhältnis von Höhe zu Breite ist mit 1:1,5 auf jeden Fall einzuhalten.
  • Der Mindestabstand zu Schrift und graphischen Elementen beträgt mindestens ein Zehntel der Höhe des Logos.
  • Farbe: Referenzfarbe ist Green Pantone Nr.376 und Green (50% Cyan, 100% Yellow), bei 4-Farben-Druck bzw. schwarz-weiß. Bei dunklem Etiketten- bzw. Verpackungshintergrund, können die Symbole unter Verwendung der Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts im Negativformat ausgeführt werden.

 

BIO Honig muss folgende Kennzeichnungselemente aufweisen:

  • die erteilte Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle
  • das Gemeinschaftslogo
  • der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, und zwar je nach Fall in einer der folgenden Formen:

 

BIO-Herkunftskennzeichnung

  • „Österreichische Landwirtschaft: Die Gesamtmenge der landwirtschaftlichen Zutaten stammt mindestens zu 98% aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder (auch Nicht-EU-Länder) verwendet werden.
  • „EU-Landwirtschaft“: Die Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt mindestens zu 98% aus der EU.
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“: Erzeugung der landwirtschaftlichen Zutaten in Drittländern
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“: Einsatz von Rohstoffen aus der EU sowie aus einem Drittland

Die Herkunftsbezeichnung ist in Verbindung mit dem EU-Bio-Logo anzugeben und darf nicht in einer auffälligeren Farbe, Größe oder Schrifttype als die Sachbezeichnung gestaltet sein.

 

Bio-Sichtfeldregelung:
Die Herkunftsbezeichnung und der Kontrollstellencode müssen sich im selben Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo befinden. Die Herkunftsbezeichnung muss unmittelbar unter dem Kontrollstellencode angeordnet sein, z. B.

AT-BIO-XXX

Österreichische Landwirtschaft

Logo OÖ Bio Landwirtschaft

AT-BIO-XXX

Österreichische Landwirtschaft

Häufigste Fehler bei der Etikettierung

Honig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mind. haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!

Erklärung: „Mind. haltbar bis:“ – der Wortlaut darf nicht gekürzt werden

Honig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!

Erklärung: Sachbezeichnung und Nettofüllmenge befinden sich, in geklebter Form am Glas, nicht mehr in einem Sichtfeld. Sichtfeldregelung – Sachbezeichnung und Füllmenge müssen in einem Sichtfeld stehen.

Honig

O Blüte
O Blüte- mit Waldhonig
O Waldhonig
O Cremehonig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!

Erklärung: Wird die Sachbezeichnung zusätzlich mit der Honigsorte ergänzt, muss diese mit dem Füllgewicht in einem Sichtfeld stehen.

Honig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Kühl und lichtgeschützt lagern!

Erklärung: Die Formulierung „Kühl“ darf nicht mehr verwendet werden, da es aus dem Lebensmittelrecht entfernt wurde. Grundsätzlich gilt: Lagerbedingungen welche angegeben werden müssen über das gesamte „Inverkehrbringen“ eingehalten werden.

Wird „Lichtgeschützt“ verwendet, muss der Honig in einem dunklen Glas oder mit Überkarton verpackt sein.

Energiereicher, naturreiner

Honig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!

Erklärung: „Energiereich“ – Die Formulierung erfordert die taxative Aufzählung mittels Nährwerttabelle.

„Naturrein“ – Die Formulierung stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist lebensmittelrechtlich untersagt.

Honig

O Blüte
O Blüte- mit Waldhonig
O Waldhonig
O Cremehonig

Honig aus Österreich

Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen

500 g

Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!

Erklärung: Wird die Sachbezeichnung durch die Angabe der Honigsorte ergänzt, muss die richtige Sorte auch angekreuzt werden.

Erstellt am: 19.02.2024

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen!

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