Investitionsförderung

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen (zusätzlich zum digitalen Förderantrag auf der eAMA-Plattform):

  • Betriebsverbesserungsplan
  • aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (= VIS) -  mit Anzahl der gemeldeten Bienenvölker und deren Standorten 

Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen

 

  • Nachweis über Vereins-/Verbandsmitgliedschaft  (z.B. Bestätigung des Vereins/Verbandes über die Zugehörigkeit)
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch:
    -Nachweis einer erfolgreich abgelegten Imkereifacharbeiter- oder Imkermeisterprüfung  oder
    -Bestätigung des jeweiligen Verbandes über eine angemessene imkerliche Berufserfahrung von mind. 5 Jahren, die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Betriebes bietet
  • imkerlich begründeter Einheitswertbescheid (Kopie) oder Firmenbuchauszug  oder Vereinsregisterauszug
  • Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung
  • Nachweis über die Teilnahme am Honigqualitätsprogramm (QP) der Biene Österreich und/oder am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP)
  • gegebenenfalls Nachweis der biologischen Betriebsweise (BIO - Zertifikat)

 

Der Förderungsantrag (Frist 15. Juni) ist kein Auszahlungsantrag und dient lediglich als Voranmeldung des Investitionsvorhabens und zur Sicherstellung der Fördermittel. 

Der Auszahlungsantrag (Frist 31. Juli) ist nach Genehmigung des Förderungsantrags durch die Agrarmarkt Austria, gesondert einzureichen.

Folgende Geräte werden lt. Angaben der AMA gefördert:

  • Abfüllanlagen
  • Abfülltöpfe und Lagergefäße für Honig aus Edelstahl
  • Anhänger und /oder Aufbauten für die Bienenwanderung → Minimalforderung für Anhänger: Nutzlast mindestens 1.500 kg und eine Ladefläche  von mind. 5 m²
  • Anlagen für die Metproduktion (z.B. Gärtanks, Filteranlagen, Pump- und Abfüllgeräte)
  • Automatische Schleudern
  • Bee-blower (Abblasgeräte)
  • Besamungsgeräte für künstliche Besamung
  • Brutschrank
  • Dampferzeuger
  • Edelstahl-Honiglagertank
  • Elektronisches System zur Trachtbeobachtung
  • Entdeckelungsanlagen
  • Etikettieranlagen
  • Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
  • Gläserwaschmaschine (mind. 80°C Waschtemperatur, keine Haushaltsgeschirrspüler)
  • Hebebühnen
  • Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 1.000 l/h)
  • Honigauftaugeräte
  • Honigrührgeräte (förderfähig sind ausschließlich Geräte, die zum Herstellen von Cremehonig und zum Honigmischen konstruiert wurden; nicht förderfähig sind Bohrmaschinen, Kraftmischer, Rührquirle (z.B. Rapido- bzw. Rasantrührer), Rührstationen, etc.)
  • Hubstapler und Hubwagen
  • Kühlaggregate für Kühlräume
  • Kühlzellen und technischen Ausstattung für Kühlräume (keine baulichen Maßnahmen)
  • Ladekräne für die Imkerei vor Ort bei den Bienenständen
  • Pollenreiniger
  • Pollentrocknungsschrank
  • Pumpe zur Gelee Royal Gewinnung
  • Pumpen für Bienenfutter
  • Raumtrocknungsgeräte
  • Schleuderstraßen oder deren Bestandteile
  • Selbstfahrende Wanderhilfen (keine KFZ)
  • Spezialschubkarren
  • Stockwaage
  • Wachspressen zur Mittelwand Herstellung (ausgenommen sind industrielle Mittelwand-Fertigungsanlagen für den Wiederverkauf)
  • Wachsschmelzer
  • Zentrifugen
     

Fördersätze und Förderhöhe für Investitionsförderung

Fördersätze:

Fördersätze

 

Förderhöhe:

Förderhöhe

 

 

Einreichung des Förderantrages

Nutzen Sie die Möglichkeit und machen Sie Gebrauch von der Förderung für Ihre Investitionen in die Imkerei und Bienenhaltung!

 

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

 

Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.

Link: AMA Homepage - Imkereiförderung

 

Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:

Link: AMA Homepage - Imkereiförderung

Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon:  +43 50 3151-0