Kleingeräte­förderung

Die Kleingeräteförderung wird am häufigsten von Imkerinnen und Imkern genutzt.  Die Kleingeräteförderung kann sowohl vom Imker selbst als auch von Vereinen eingereicht werden. Als Frist für die Einreichung des Förderantrags bei der AMA gilt der 15. Juni. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden. Für die Förderung muss ein Imker mindestens 5 Völker bewirtschaften.

1. Kleingeräte­förderung für Imkerinnen und Imker

Folgender Nachweis sind der AMA zu übermitteln:

  • Aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (= VIS) -  mit Anzahl der gemeldeten Bienenvölker und deren Standorten 

Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen!

 

  • Aktueller Nachweis über Vereins- / Verbandsmitgliedschaft  (Bestätigung des Vereins / Verbandes über die Zugehörigkeit)
  • Rechnungen der getätigten Investition(en)
  • Eindeutiger Nachweis der Zahlung (Durchführungsbestätigung)

Achtung: Der Zeitpunkt der Rechnung, Zahlung und Anschaffung / Lieferung muss innerhalb des aktuellen Förderzeitraums (01. August - 31. Juli) liegen! 

 

  • Nachweis über die Teilnahme:
    - am Honigqualitätsprogramm (QP) (durch den Nachweis eines Honiguntersuchungsprotokolls aus dem laufenden Kalenderjahr oder dem laufenden Förderzeitraum)
    und /oder 
    - am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP) (durch die Teilnahmebestätigung an einem Varroaseminar, welche nicht älter als 4 Jahre ist)
  • Wenn Sie Ihre Imkerei nach der biologischen Betriebsweise führen ist zudem ein aktuelles BIO-Zertifikat beizulegen.  
     

2. Kleingeräteförderung für Vereine: 

Wenn Sie die Kleingeräteförderung als Verein einreichen möchten, dann sind neben oben unter Punkt 2.1 angeführter Nachweise, folgende Belege von jedem einzelnen teilnehmenden Imker beizulegen:

  • aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (= VIS)
  • Honiguntersuchungsprotokoll aus dem laufenden Kalenderjahr oder Förderzeitraum
  • Teilnahmebestätigung an einem Varroaseminar, welche nicht älter als 4 Jahre ist
  • aktuelles BIO-Zertifikat bei biologischer Betriebsweise
  • Weiters ist der Förderstelle eine Liste aller teilnehmenden Imker beizulegen.

Folgende Geräte unterliegen lt. Förderantrag
der Kleingeräte­förderung (Imker/Vereine):

  • Abfülltöpfe für Honig aus Edelstahl
  • Abkehrmaschine
  • Dampferzeuger
  • Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
  • Eichfähige Waagen, die zur Kontrolle der Füllmenge lt. Fertigpackverordnung geeignet sind
  • Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung
  • Entdeckelungsgestelle
  • Honigauftaugeräte
  • Honigrührgeräte (förderfähig sind ausschließlich Geräte, die zum Herstellen von Cremehonig und zum Honigmischen konstruiert wurden; nicht förderfähig sind Bohrmaschinen, Kraftmischer, Rührquirle (z.B. Rapido- bzw. Rasantrührer), Rührstationen, etc.)
  • Konduktometer
  • Lagergefäße aus Edelstahl

  • Refraktometer

  • Schleudern aus Edelstahl
  • Stockwaagen
  • Transportgeräte zum körperschonenden Transport von Bienenvölkern, Bienenfutter, Zargen etc. 
  • Wachspressen zur Mittelwand-Herstellung für den Eigengebrauch (nicht förderfähig sind industrielle Mittelwand-Fertigungsanlagen für den Wiederverkauf)
  • Wachsschmelzer
     

WICHTIG: Die Investitionen dürfen erst NACH der digitalen Förderantragstellung
und Bewilligung angeschafft werden.

Fördersätze und Förderhöhe für Kleingeräteförderung

Fördersätze: 

Fördersätze

 

Förderhöhe:

Förderhöhe

 

Einreichung des Förderantrages

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

 

Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.

Link: AMA Homepage - Imkereiförderung 

Hier finden Sie eine Anleitung zur Einreichung der Kleingeräteförderung.

 

Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:

Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon:  +43 50 3151-0