Um in den Genuss der Förderung zu kommen werden nachstehende Punkte von der AMA eingefordert. Die Neueinsteigerförderung verlangt folgende Voraussetzungen:
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, die auch die konventionelle Bienenhaltung betreffen, müssen Imkerinnen und Imker, die sich für eine biologische Bienenhaltung entschieden haben, folgenden Kursnachweis erbringen:
Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Neueinsteigerpaket gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon: +43 50 3151-0