Imker-Gruppenversicherung ab 01. April 2024

Bei der 134. Generalversammlung am 16. März 2024 wurde der Erweiterung des Versicherungsschutzes für die Imker-Bündelversicherung zugestimmt. Ab 01. April 2024 gilt nun ein erweiterter Versicherungsschutz, der über den bisherigen Schutz hinausgeht.

 

Neben dem Einbruchsschutz für Gebäude und Bienenhütten umfasst die neue Polizze nun auch den Schutz gegen Diebstahl, einschließlich der Freiaufstellung der Bienen. Darüber hinaus deckt sie nicht nur die Bienenzucht, sondern alle Aspekte der Imkerei ab, inklusive des Verkaufs der Produkte. Es werden seit 01. April 2024 auch Specht- und Marderschäden sowie Schäden durch Faulbrut (muss von der Behörde bestätigt werden) entschädigt.

 

Die Höchstentschädigungssummen je Bienenvolk bzw. je Beute liegt bei € 150,- bei einem 100 %igen Schaden. Bitte beachtet, dass nur tatsächlich beschädigte Teile ersetzt werden. Versichert sind pro Imker*in 50 Bienenvölker, wobei pro Schadensfall maximal 15 Bienenvölker entschädigt werden.

 

Wenn du mehr als 50 Bienenvölker bewirtschaftest und diese auch versichern möchtest, bitte melde dich bei uns im Büro. Es gibt dann bei einer erhöhten Prämie (€ 20,- für bis zu 100 Völker; € 30,- bis 150 Völker) einen aliquoten Versicherungsschutz. Für den erweiterten Versicherungsschutz erhöht sich der Versicherungsbeitrag beim Mitgliedsbeitrag pro Mitglied jährlich auf € 9,20 (statt bisher € 6,10).

 

Hier gibt es detaillierte Infos zur Versicherung.

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