Die Kleingeräteförderung wird am häufigsten von Imkerinnen und Imkern genutzt. Die Kleingeräteförderung kann sowohl vom Imker selbst als auch von Vereinen eingereicht werden. Als Frist für die Einreichung des Förderantrags bei der AMA gilt der 15. Juni. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden. Für die Förderung muss ein Imker mindestens 5 Völker bewirtschaften.
Folgender Nachweis sind der AMA zu übermitteln:
Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen!
Achtung: Der Zeitpunkt der Rechnung, Zahlung und Anschaffung / Lieferung muss innerhalb des aktuellen Förderzeitraums (01. August - 31. Juli) liegen!
Wenn Sie die Kleingeräteförderung als Verein einreichen möchten, dann sind neben oben unter Punkt 2.1 angeführter Nachweise, folgende Belege von jedem einzelnen teilnehmenden Imker beizulegen:
Lagergefäße aus Edelstahl
Refraktometer
WICHTIG: Die Investitionen dürfen erst NACH der digitalen Förderantragstellung
und Bewilligung angeschafft werden.
Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Hier finden Sie eine Anleitung zur Einreichung der Kleingeräteförderung.
Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon: +43 50 3151-0