Wichtig zusammenfassende Tipps zur Etikettierung von Honig und Bienenprodukten von Susanne Wimmer (Leitung Labor OÖ. Landesverband für Bienenzucht).
Gerne überprüfen wir auch im Labor des OÖ Landesverbandes für Bienenzucht Ihre Etikette im Zuge einer Honigprüfung Paket 5 kostenlos. Bitte beim Antrag die Etikette beilegen und am Antrag vermerken.
Kontakt und Infos:
Labor für Bienengesundheit
OÖ Landesverband für Bienenzucht
Susanne Wimmer
E-Mail: s.wimmer@imkereizentrum.at
Tel.: +43 732 73 20 70 - 11
„Was drauf steht muss drin sein oder was drin ist muss drauf stehen“
Die Angaben auf der Etikette müssen so gewählt werden, dass sie dem Kunden klar und verständlich jene Informationen über das Lebensmittel bieten, welche der Kunde benötigt, um eine fundierte Wahl treffen zu können.
Neu entwickelte Produkte und die damit verbundene Vereinheitlichung im gesamten EU Raum erfordern kontinuierliche Anpassungen und Änderungen. In der Folge finden Sie die derzeitig gültigen Kennzeichnungselemente zur Honigkennzeichnung.
Kennzeichnungselemente
Sichtfeldregelung
Mindesthaltbarkeitsdatum und Lagerbedingungen sind wie folgt anzugeben:
Die Lagerbedingung muss über oder unter der Haltbarkeit angeführt werden und darf nicht durch Bild- oder Schrift getrennt sein.
Mindestschriftgröße aller verpflichtenden Angaben (Ausnahme Nettofüllmenge) Mindestschriftgröße:
Handelsübliche Sachbezeichnung
„Honig“ – als Sachbezeichnung ist ausreichend, kann aber mit Angaben:
Für Honig, der hauptsächlich aus Honigtau von Pflanzen aus Wäldern (insbesondere von Nadelbäumen) stammt, kann die Bezeichnung „Waldhonig“ synonym zur Bezeichnung „Honigtauhonig“ gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) Honigverordnung1 verwendet werden.
Hinweise auf ein Zeitfenster der Entstehung und Ernte des Honigs, wie zum Beispiel „Frühtracht, Sommertracht oder Frühjahr oder Sommer“ sind zulässig. Diese können auch als Teil der Bezeichnung verwendet werden.
Hinweise zu einer Herkunft, die indirekt eine zusätzliche Information zur botanischen Zusammensetzung geben, wie zum Beispiel „Stadthonig“, „Wiesenhonig“ oder „Almhonig“ sind zulässig.
„Backhonig“ - Bei „Backhonig“ ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung auf dem Etikett die Angabe „nur zum Kochen und Backen“ anzuführen.
Gemäß den Anforderungen der Honigverordnung ist die Angabe „Bienenhonig“ nicht vorgesehen. Honig stammt per Definition von Bienen der Art Apis mellifera.
Hinweise auf den Erzeuger als Teil der Bezeichnung sind nicht zulässig, wie zum Beispiel „Imkerhonig“.
Für Honig, der ausschließlich aus nur einer Imkerei stammt, sind zusätzlich zur Bezeichnung Angaben wie etwa „vom (heimischen) Imker“ bzw. „aus österreichischer Imkerei“ möglich. Am Etikett muss ersichtlich sein, von welchem Imker (Name und Adresse) der Honig gewonnen wurde; erfolgt die Abfüllung nicht vom Imker selbst ist auf diesen Umstand hinzuweisen und der Abfüller anzugeben.
Angaben wie „Qualität vom österreichischen Imker“ oder „Qualität aus Österreich“ sind zulässig, sofern der Honig ausschließlich aus Österreich stammt. Bei Verwendung dieser Angaben oder der Bezeichnung „Qualitätshonig“ liegt der Wassergehalt nicht über 18 %.
Ursprungsland
Auf dem Etikett ist das Ursprungsland anzugeben.
Nettofüllmenge
Die Angabe erfolgt in Gramm oder Kilogramm (der Wortlaut Nettofüllmenge muss nicht angeführt werden, es ist ausreichend wenn nur die Gewichtsangabe erfolgt, z.B. „500 g“). Mindestschriftgrößen nach Fertigpackungsverordnung beachten:
Mindesthaltbarkeitsdatum
Für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Wird das Datum selbst nicht unmittelbar nach der Formulierung „mindestens haltbar bis:“ bzw. „mindestens haltbar bis Ende:“ angegeben, muss nach dieser Formulierung die Stelle genannt werden, an der das Datum angegeben ist (z.B. „mindestens haltbar bis: siehe Glasboden“).
Lagerbedingungen
Sind Lagerbedingungen für die Einhaltung der Haltbarkeit des Produktes von Bedeutung so sind diese anzugeben. Bei Honig werden üblicherweise:
Lagerbedingungen die auf der Etikette angegeben sind müssen auf allen Ebenen des „Inverkehrbringens“ eingehalten werden!
Für Honige mit höherem Wassergehalt empfiehlt es sich, dem Kunden den Hinweis zu geben, dass der Honig nach dem Öffnen im Kühlschrank gelagert werden sollte. Somit wird die Lagerfähigkeit des Honigs erhöht, zudem läuft der Honig nicht vom Brot.
Nährwertkennzeichnung
Ab 13.12.2016 ist eine allgemeine Verpflichtung zur Angabe einer Nährwertkennzeichnung in Kraft getreten. Honig ist von dieser Verpflichtung ausgenommen, da er ein unverarbeitetes Erzeugnis ist, das nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse besteht, sowie ein Lebensmittel ist, das handwerklich hergestellt wurde.
Anforderungen an die Gestaltung:
BIO Honig muss folgende Kennzeichnungselemente aufweisen:
BIO-Herkunftskennzeichnung
Die Herkunftsbezeichnung ist in Verbindung mit dem EU-Bio-Logo anzugeben und darf nicht in einer auffälligeren Farbe, Größe oder Schrifttype als die Sachbezeichnung gestaltet sein.
Bio-Sichtfeldregelung:
Die Herkunftsbezeichnung und der Kontrollstellencode müssen sich im selben Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo befinden. Die Herkunftsbezeichnung muss unmittelbar unter dem Kontrollstellencode angeordnet sein, z. B.
AT-BIO-XXX
Österreichische Landwirtschaft
AT-BIO-XXX
Österreichische Landwirtschaft
Honig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mind. haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!
Honig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!
Honig
O Blüte
O Blüte- mit Waldhonig
O Waldhonig
O Cremehonig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!
Honig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Kühl und lichtgeschützt lagern!
Erklärung: Die Formulierung „Kühl“ darf nicht mehr verwendet werden, da es aus dem Lebensmittelrecht entfernt wurde. Grundsätzlich gilt: Lagerbedingungen welche angegeben werden müssen über das gesamte „Inverkehrbringen“ eingehalten werden.
Wird „Lichtgeschützt“ verwendet, muss der Honig in einem dunklen Glas oder mit Überkarton verpackt sein.
Energiereicher, naturreiner
Honig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!
Erklärung: „Energiereich“ – Die Formulierung erfordert die taxative Aufzählung mittels Nährwerttabelle.
„Naturrein“ – Die Formulierung stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist lebensmittelrechtlich untersagt.
Honig
O Blüte
O Blüte- mit Waldhonig
O Waldhonig
O Cremehonig
Honig aus Österreich
Max Mustermann
Neubaustraße 34
4215 Musterhausen
500 g
Mindestens haltbar bis: siehe Glasboden
Trocken lagern!
Erstellt am: 19.02.2024
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen!
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