Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen (zusätzlich zum digitalen Förderantrag auf der eAMA-Plattform):
Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen
Der Förderungsantrag (Frist 15. Juni) ist kein Auszahlungsantrag und dient lediglich als Voranmeldung des Investitionsvorhabens und zur Sicherstellung der Fördermittel.
Der Auszahlungsantrag (Frist 31. Juli) ist nach Genehmigung des Förderungsantrags durch die Agrarmarkt Austria, gesondert einzureichen.
Nutzen Sie die Möglichkeit und machen Sie Gebrauch von der Förderung für Ihre Investitionen in die Imkerei und Bienenhaltung!
Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:
Link: AMA Homepage - Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon: +43 50 3151-0