Wanderbescheinigung 2023 + Futterkranzproben

V O R A N K Ü N D I G U N G !

Im Bundesland Oberösterreich ist im Bienenzuchtgesetz verankert: Jene Imker*innen, die um ein Wanderzeugnis ansuchen bzw. ihre jungen Königinnen auf eine Belegstelle aufführen wollen, müssen bis zum 31.01. des betreffenden Jahres beim OÖ. Landesverband für Bienenzucht den Antrag auf Wanderbescheinigung und/oder Belegstellenzeugnis stellen.

Seit dem Jahr 2005 hat der OÖ. Landesverband mit den dafür zuständigen Stellen ein Rotationssystem eingeführt. Demnach müssen die Imker*innen aus jährlich wechselnden Bezirken bei Beantragung einer Wanderbescheinigung (inkludiert auch das Belegstellenzeugnis) eine Futterkranzprobe (für die Faulbrutuntersuchung) einreichen.

 

Die ausgewählten Bezirke für 2023 sind:

  • Freistadt
  • Gmunden
  • Wels
  • Wels-Land

Ebenso jene Imker*innen, die im Vorjahr in einem Faulbrutsperrgebiet gestanden sind, welches bereits aufgehoben wurde, sind verpflichtet eine Futterkranzprobe ans Labor zu schicken.

Das Formular zur Antragstellung folgt Ende September (Probennahme erst im Spätherbst!).

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