Überwinterungsverluste

Meldung bis 10. April 2021

Im Umgang mit der Öffentlichkeit (Medien, Behörden udgl) wird es immer wichtiger, verlässliche Daten zur OÖ. Imkerei zur Verfügung zu haben. Die Obfrauen und Obmänner bzw. die GesundheitsreferentInnen der OÖ Imkervereine werden daher gebeten, die Überwinterungsverluste (April 2021) des Vereines dem Landesverband bis spätestens 10. April 2021 zu melden. Etwaige Bedenken bzgl. steuerlicher oder versicherungsmäßiger Aspekte sind unbegründet. Die von Ihnen gelieferten Daten werden in keiner Weise detailliert (vereinsbezogen) weitergegeben, unterliegen dem Datenschutz und werden von uns nur in der OÖ Gesamtheit verwendet. Ihre Meldungen ins VIS sind für uns nicht zugänglich.

Nur eine möglichst vollständige Anzahl von Rückmeldungen der Ortsvereine gewährleistet aussagekräftige und verlässliche Zahlen.

Für die Meldung nutzen Sie unser Online Formular bzw. als Download-Formular

Herzlichen Dank für Ihre Meldung!

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