Fahrerlaubnis für ImkerInnen

Da nun wieder eine Ausgangsbeschränkung vorliegt, die Arbeit bei den Bienen aber trotzdem erforderlich ist, gibt es für Fahrten zu den Bienenstöcken eine Ausnahmegenehmigung der Biene Österreich in Abstimmung mit dem Ministerium.

Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenstöcken bitte diese Ausnahmegenehmigung mitführen und falls vorhanden den Einheitswertbescheid bzw. die VIS-Nummer.

Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage der Biene Österreich unter

https://www.erwerbsimkerbund.at/noch-gueltig-covid-19-ausgangssperre-fahrtgenehmigung-fuer-imkerinnen-zu-den-bienenstaenden+2500+1140294

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bienenarbeit und vor allem Gesundheit.

Download der Fahrerlaubnis: 

Fahrerlaubnis ImkerInnen.pdf [524 KB]

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