Ein interessantes Urteil: Glyphosat im Honig

Im Neuen Volksblatt vom Dienstag, 21. Juni 2022 gab es einen interessanten Bericht zum Urteil zu Glyphosat im Honig: 

Glyphosat im Honig

Berlin - Im Prozess um die Klage eines deutschen Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen vollumfänglich Schadenersatz in Höhe von 14.500 Euro leisten. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Sprecher des Landgerichtes Frankfurt an der Oder. Der Imker hatte Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig gefordert. 

 

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie, zum Beispiel, auch online von der Süddeutschen Zeitung vom 20. Juni 2022.

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